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1. Unterricht/Abschluss:
Matthias Surovcik, im weiteren Kursleiter genannt, verpflichtet sich, für die Durchführung des Unterrichts die vertraglich festgelegten Lehrinhalte zu vermitteln. Der Kursleiter behält sich vor, den zeitlichen Ablauf des Lehrplanes aktuellen Entwicklungen anzupassen. Den Teilnehmern werden Unterrichtseinheiten durch Handouts ausgegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich um entsprechende Räumlichkeiten für die Durchführung des Kurses zu kümmern und trägt hierfür evtl. anfallende Kosten. Bei nicht vorhanden sein vereinbarter Infrastruktur (z.B. kein Schulungsraum vorhanden o.ä.) findet der Kurs nicht statt. Das Kursleiterhonorar wird jedoch zur Gänze fällig. Nach Absprache (vertraglich festgelegt) kümmert sich der Kursleiter gegen Zeitaufwandszahlung um die Organisation eines entsprechenden Schulungsraums, jedoch trägt auch in diesem Fall der Auftraggeber die Kosten. Ferner verpflichtet sich der Teilnehmer, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln. Die/der Teilnehmer/in hat darauf zu achten, daß seine Anwesenheit durch Unterschrift in der ausliegenden Anwesenheitsliste täglich dokumentiert ist. Das Fernbleiben vom Unterricht ist dem Kursleiter unverzüglich zu melden. Bei Erkrankung muß spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Unabhängig von der Länge der Abwesenheit eines Teilnehmers ist der Kursleiter verpflichtet diesen Umstand unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält die/der Teilnehmer/in ein Zeugnis/Zertifikat, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sollte keine solche Vereinbarung getroffen worden sein, hat der Teilnehmer Anspruch auf ein Zeugnis, muß diesen Anspruch jedoch vor Abschluß des Kurses geltend machen. Dieses Zeugnis wird binnen 2 Wochen seitens des Kursleiters ausgestellt und ist kostenpflichtig. Aus diesem Zeugnis muß ersichtlich sein, welcher Lehrgang mit welchen Lehrinhalten mit welchem Erfolg in welchem Zeitraum absolviert wurde. Im Fall ungebührlichen Benehmens seitens eines Kursteilnehmers ist der Kursleiter berechtigt betreffende Person zeitweise oder gänzlich des Kursbesuchs zu verweisen. 2. Kündigung/Rücktrittsrecht 3. Kursleiterhonorar 4. Copyrighthinweis
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