Bildungsdienstleistungen Matthias Surovcik
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Unterricht/Abschluss:
Matthias Surovcik, im weiteren Kursleiter genannt, verpflichtet sich, für die Durchführung des Unterrichts die vertraglich festgelegten Lehrinhalte zu vermitteln. Der Kursleiter behält sich vor, den zeitlichen Ablauf des Lehrplanes aktuellen Entwicklungen anzupassen. Den Teilnehmern werden Unterrichtseinheiten durch Handouts ausgegeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet sich um entsprechende Räumlichkeiten für die Durchführung des Kurses zu kümmern und trägt hierfür evtl. anfallende Kosten. Bei nicht vorhanden sein vereinbarter Infrastruktur (z.B. kein Schulungsraum vorhanden o.ä.) findet der Kurs nicht statt. Das Kursleiterhonorar wird jedoch zur Gänze fällig. Nach Absprache (vertraglich festgelegt) kümmert sich der Kursleiter gegen Zeitaufwandszahlung um die Organisation eines entsprechenden Schulungsraums, jedoch trägt auch in diesem Fall der Auftraggeber die Kosten. Ferner verpflichtet sich der Teilnehmer, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln. Die/der Teilnehmer/in hat darauf zu achten, daß seine Anwesenheit durch Unterschrift in der ausliegenden Anwesenheitsliste täglich dokumentiert ist. Das Fernbleiben vom Unterricht ist dem Kursleiter unverzüglich zu melden. Bei Erkrankung muß spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Unabhängig von der Länge der Abwesenheit eines Teilnehmers ist der Kursleiter verpflichtet diesen Umstand unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält die/der Teilnehmer/in ein Zeugnis/Zertifikat, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sollte keine solche Vereinbarung getroffen worden sein, hat der Teilnehmer Anspruch auf ein Zeugnis, muß diesen Anspruch jedoch vor Abschluß des Kurses geltend machen. Dieses Zeugnis wird binnen 2 Wochen seitens des Kursleiters ausgestellt und ist kostenpflichtig. Aus diesem Zeugnis muß ersichtlich sein, welcher Lehrgang mit welchen Lehrinhalten mit welchem Erfolg in welchem Zeitraum absolviert wurde.
Im Fall ungebührlichen Benehmens seitens eines Kursteilnehmers ist der Kursleiter berechtigt betreffende Person zeitweise oder gänzlich des Kursbesuchs zu verweisen.

2. Kündigung/Rücktrittsrecht
a) Rücktritt seitens des Auftraggebers.
Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ist aber verpflichtet 30% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Alle bereits angefallenen Kosten und Spesen trägt der Auftraggeber.
b) Rücktritt seitens des Kursleiters
Nach Auftragserteilung hat der Kursleiter bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ist jedoch nicht berechtigt bereits erbrachte Leistungen (z.B. Vorbereitung des Kursinhaltes) in Rechnung zu stellen.
c) Erkrankung des Kursleiters
Sofern der Kursleiter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist den Kurs zu halten, ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und als bald möglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht auf einen Ersatztermin.

3. Kursleiterhonorar
Die Höhe des Honorars des Kursleiters ist ebenso wie der Kursablauf nach Absprache festgelegt. Sofern nicht anderweitig vereinbart sind 25% des Kursleiterhonorars sowie bereits angefallene Spesen (z.B. Anreise, Fahrkarte der Bahn oder Vergleichbares) bis spätestens 16 Tage vor Kursbeginn an den Kursleiter zu entrichten.
Das restliche Honorar wird nach Kursabschluß in Rechnung gestellt. Bei Kursen die über einen längeren Zeitraum gehen, werden die Teilkosten monatlich in Rechnung gestellt.
Weitere Spesen (z.B. Hotelkosten oder auch Fahrkarten öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten von der Unterkunft zum Schulungsraum) sind nach Möglichkeit direkt vom Auftraggeber zu zahlen (z.B. Hotelrechnung an Auftraggeber, nicht an Kursleiter).

4. Copyrighthinweis
Der/dem Teilnehmer/in sowie Auftraggeber ist es untersagt, vom Kursleiter angefertigte und ausgegebene Unterlagen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kursleiters zu vervielfältigen.


5. Versicherungsschutz/Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Kursteilnehmer für die Zeit des Kurses ebenso wie die Schulungsräume selbständig zu versichern. Der Kursleiter haftet lediglich bei Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten seinerseits. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Copyright 2008 Matthias Surovcik; kursleiter.eu

 
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